zu beachtende Regeln:
- Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen möchten, ist eine 2. Fremdsprache verpflichtend.
- Neben Englisch muss eine zweite Fremdsprache in der Regel drei Jahre lang belegt werden.
- Französisch kann im Wahlpflichtbereich I nach vier Jahren bereits nach der 10. Klasse abgeschlossen werden. Französisch wird aber auch in der Oberstufe erteilt, wenn genügend Schüler das Fach
wählen.
- In der Oberstufe selbst kann Spanisch neu mit vier Stunden aufgenommen werden und muss - bei nur einer Fremdsprache in der Sekundarstufe I - bis 13.2 belegt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2005/2006 die 5. Klasse besuchen, können Französisch im Wahlpflichtbereich ab Klasse 6 belegen und Spanisch als Fremdsprache ab Klasse 8.
Selbstverständlich können interessierte und sprachbegabte Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Fremdsprachen lernen. Auch in der Oberstufe werden alle
Fremdsprachen nach Möglichkeit bis zur Jahrgangsstufe 13 angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, sollten bereits in der Sekundarstufe I eine zweite Fremdsprache belegen.
Wenn Sie noch Fragen zu weiteren Regelungen in der Oberstufe haben, z.B. die Anrechnung weiterer Fremdsprachen, so können Sie sich an unsere Oberstufenleiterin, Frau Scheffer, oder an den
Beratungslehrer des jeweiligen Jahrgangs wenden.