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Lernstandserhebung in Klasse 8

 

Neben den traditionellen Klassenarbeiten gibt für alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe in ganz Nordrhein-Westfalen eine zentrale Lernstandserhebung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.


Der Zeitraum für die Onlinetests für die kommenden Lernstandserhebungen in Jahrgang 8 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Schuljahr 2021/2022 liegt vom
27.02. – 17.03.2023.

 

 

Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Die Testaufgaben werden unter Leitung des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Berlin) gemeinsam von Schulpraktikern und Wissenschaftlern entwickelt und in ausgewählten Schulen erprobt.

Die Informationen für Eltern - herausgegeben von dem Ministerium für Schule und Weiterbildung - für die Lernstandserhebungen 2016 können sie hier einsehen.

 

Informationen_Eltern_LS_8.pdf
PDF-Dokument [569.6 KB]

FAQs

 

 

Was unterscheidet Lernstandserhebungen von einer Klassenarbeit?

 

In den Lernstandserhebungen wird überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten. Klassenarbeiten beziehen sich dagegen eher auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz.
Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch" einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.

 

 

Soll für Lernstandserhebungen geübt werden?

 

Der Aufbau allgemeiner Kompetenzen ist ein langfristiger Prozess, der über Jahre hinweg in guten Lernarrangements erfolgt, die auch Alltagsbezüge, das Vernetzen von Inhalten, regelmäßiges Wiederholen von Grundlagen, gegenseitiges Erklären, Zusammenstellen und Umarbeiten von Übersichten, eigene Schreibprodukte usw. beinhalten.

Ein gezieltes Trainieren von Testaufgaben kann diesen Kompetenzaufbau nicht ersetzen. Es verfälscht aber das Ergebnis und den Nutzen der Lernstandserhebung, weil hierbei vielleicht kurzfristig Wissen oder Fertigkeiten eingebracht werden, die als dauerhafte Kompetenz noch gar nicht verfügbar sind.

Es ist dagegen sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnten Aufgabenformate vorzubereiten.

 

 

Welche Rückmeldungen erhalten Eltern über das Ergebnis ihres Kindes?

 

Die bearbeiteten Hefte werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Schule korrigiert (Zeitraum: max. 4 Wochen). Unmittelbar nach beendeter Korrektur erhalten die Lehrerinnen und Lehrer für jedes Fach eine Rückmeldung auf Aufgabenebene und die Lösungsquoten der Klasse.

Anschließend erfolgt die landesweite Auswertung. Sie sollte gegen Schuljahresende abgeschlossen sein, so dass zu diesem Zeitpunkt die Zuordnungen der Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Kompetenzniveaus mitgeteilt werden können. Die Niveaus werden inhaltlich beschrieben, so dass ersichtlich ist, über welche Kompetenzen die Jugendlichen zum Zeitpunkt der Lernstandserhebung verfügten.

Die Ergebnisse der Schule, auch im landesweiten Vergleich, werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.

 

 

Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Lernstanderhebung auf die Notengebung?

 

Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden seit dem Durchgang 2006/2007 ergänzend zu den schriftlichen und den sonstigen Leistungen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt: Runderlass (RdErl. d. MSW v. 20.12.2006 BASS 12 - 32 Nr. 4).

Bei der Entscheidung zwischen zwei Notenstufen werden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen herangezogen. Auf dem Hintergrund des erteilten Unterrichts und der bisher von der Schülerin/dem Schüler gezeigten Leistungen muss die Lehrkraft entscheiden, ob die Leistung im Rahmen der Lernstandserhebung den Erwartungen entspricht oder über bzw. unter den Erwartungen liegt. Ein allgemein verbindliches Benotungsraster oder -schema ist bei den Lernstandserhebungen nicht vorgegeben; die Lehrkraft beurteilt die erbrachte Leistung vielmehr auf der Grundlage des Unterrichts.

 

 

 

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