Als gymnasiale Oberstufe unterliegt unsere Oberstufe den gleichen rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wie eine vergleichbare Oberstufe an einem
Gymnasium. Und spätestens das Zentralabitur, das an alle Abiturienten die gleichen Anforderungen stellt, macht deutlich, dass die Oberstufe einer Gesamtschule der eines Gymnasiums in Nichts
nachsteht.
So ist auch für uns der doppelte Bildungsauftrag, den eine gymnasiale Oberstufe hat, von überragender Bedeutung und wir nehmen diesen Auftrag sehr ernst.
Der Begriff des "doppelten Bildungsauftrags" beinhaltet die Erkenntnis, dass Bildung zweierlei bedeuten muss:
Unser erklärtes Ziel ist es, die jungen Menschen, die bei uns ihr Abitur machen wollen, mit diesen Fähigkeiten auszustatten, auf dass sie ihre eigene Zukunft selbstverantwortlich, individuell und sachverständig zu planen und zu meistern vermögen.
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