An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Dies sind in der Sekundarstufe I:
Um den mittleren Schulabschluss zu erlangen oder den mittleren Schulabschluss mit Qualifikation, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, sind folgende Leistungsbedingungen zu erfüllen (wobei etwaige Ausgleichsmöglichkeiten hier nicht aufgeführt sind):
Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOS-Reife):
Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife mit Qualifikation):
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Abschlusszensuren aus den schulischen Leistungen in der zehnten Klasse, den schriftlichen Prüfungen mit landeseinheitlichen Aufgaben und ggf. einer mündlichen Prüfung zusammengesetzt.
Bei weiteren Fragen zu den Abschlüssen und Berechtigungen in der Sekundarstufe I können Sie sich an unsere Abteilungsleiterin der Jahrgänge 8-10, Frau Dr. Micke, wenden.
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