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Erich Kästner-Gesamtschule Bünde
Ringstr. 59
32257 Bünde 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an 05223 1838910 oder 05223 1838911 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Krankmeldung

Wenn Sie Ihr Kind krank melden müssen, rufen Sie bitte am ersten Tag der Erkrankung noch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat unserer Schule an (05223 1838910). Das Sekretariat ist ab 7.00 Uhr besetzt. Sollten Sie früher anrufen, können Sie eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Unsere Sekretärinnen informieren dann die Klassenlehrer, dass Ihr Kind erkrankt ist. Gut wäre es, wenn Sie auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen könnten, wenn dies möglich ist.

Immer wieder gibt es Unklarheiten zum Umgang mit Infektionserkrankungen und zu den Ansteckungsrisiken für Schulkinder.

Um alle Beteiligten fachgerecht unterstützen zu können und die Informationswege kurz zu halten, haben wir uns daher entschlossen, Ihnen eine tabellarische Übersicht an die Hand zu geben, die in Anlehnung an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin und in Absprache mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten im Kreis Herford nach einem Konzept des Gesundheitsamtes Aachen auch in unserem Kreis übernommen werden soll.

Diese Tabelle gibt Ihnen eine verlässliche Übersicht über die in Deutschland vorkommenden Infektionserkrankungen und regelt die Wiederzulassung von erkrankten Personen in Schulen sowie den eventuellen Ausschluss von Kontaktpersonen der Erkrankten.

Auch eine eventuelle Attest- und Meldepflicht finden Sie zu jeder Erkrankung beschrieben.

 

Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen

Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts / Gesundheitsamt Kreis Herford / Kinder- und Jugendärzte Herford und freundlicher Überlassung und Freigabe durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen

 

 

Erkrankung

Inkubationszeit

Wiederzulassung der erkrankten Person

Ausschluss Kontaktpersonen

Attest erforderlich

Meldepflicht an das Gesundheitsamt

3-Tage-Fieber

1 - 2 Wochen

24 h fieberfrei

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Ansteckende Bindehautentzündung

5 - 12 Tage

Wenn kein Sekret und keine Rötung mehr zu sehen ist

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

EHEC

2 - 10 Tage

Genesung und 3 negative Stuhlproben

Rücksprache mit Gesundheitsamt

Ja

Ja

Erkältungskrankheiten

Ohne Fieber

 

Kein Ausschlussgrund

Nein

Nein

Nein

Fieber („grippale Infekte“)

(Körpertemperatur >38 °C)

 

24 h fieberfrei

Nein

Nein

Nein

Hand-Mund-Fuß-Krankheit

4 - 7 Tage

Genesung

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Hepatitis A und E

15 - 50 Tage

1 Woche nach Gelbfärbung Haut und Augen

Rücksprache mit Gesundheitsamt

Nein

Ja – auch Verdachtsfälle

Haemophilus influenza B (Hib)

 

Siehe Meningitis

 

 

 

Impetigo contagiosa

(Borkenflechte)

2 - 10 Tage

24 h nach Antibiotikagabe,

sonst nach Abheilen

Nein

Nein

Ja

Influenza („Grippe“)

1 - 2 Tage

Genesung

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Keuchhusten (Pertussis)

7 - 20 Tage

Mit Antibiotikum nach 5 Tagen,

ohne Antibiotikum erst nach 3 Wochen

Nein

Nein

Ja

Kopfläuse

 

Nach 1. Behandlung

Nein

Nein

Ja

Krätze (Scabies)

14 - 42 Tage

Nach Therapie und ärztlichem Urteil

Nein, Behandlung enger Kontaktpersonen

Ja

Ja

Magen-Darm-Erkrankungen

 

Frühestens 48 h nach

letztem Erbrechen oder Durchfall

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

  • Norovirus

1 - 2 Tage

  • Rotavirus

1 - 3 Tage

  • Salmonellen

6 - 72 Stunden

  • Campylobacter

1 - 10 Tage

  • Unbekannte Erreger

 

Masern

8 - 14 Tage

Frühestens 5 Tage nach Beginn des Ausschlags

Rücksprache mit Gesundheitsamt

Nein

Ja – auch Verdachtsfälle

Meningitis

2 - 20 Tage

Genesung

Nein, bei engen Kontaktpersonen Chemoprophylaxe

Nein

Ja – auch Verdachtsfälle

Mumps

12 - 25 Tage

Nach Heilung und frühestens

9 Tage nach Beginn der

Drüsenschwellung

Rücksprache mit Gesundheitsamt

Nein

Ja – auch Verdachsfälle

Mundfäule

2 - 12 Tage

Genesung

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Pfeiffersches Drüsenfieber

7 - 30 Tage

Genesung

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Ringelröteln

7 - 14 Tage

Beginn des Ausschlags

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Röteln

14 - 21 Tage

Genesung

Nein

Nein

Ja, wenn mehr als 2 Fälle

Scharlach, Streptokokken A-

Mandelentzündung

1 - 3 Tage

Mit Antibiotikum nach 2 Tagen,

sonst nach Genesung

Nein

Nein

Ja

Tuberkulose

6 - 7 Wochen

Wenn nicht mehr ansteckend

Untersuchung erforderlich

Ja

Ja, Untersuchung durch Gesundheitsamt

Windpocken

8 - 28 Tage

Nach 1 Woche

Nein

Nein

ja

 

Einzelfallmeldung

Häufungsmeldung

Ergänzung zur Tabelle des Robert-Koch-Institutes

Beurlaubung

 

Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht

Ihr Kind kann nur auf schriftlichen Antrag unter Angabe wichtiger Gründe vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Die Befreiung vom Unterricht anlässlich religiöser Feiertage (z.B. Zucker-, Opferfest, Jom Kippur, Konfirmation, Kommunion)  kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen und nur für jeweils einen Tag ausgesprochen werden.

Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind spätestens eine Woche vorher an die Klassenleitung oder Schulleitung zu richten.

Der dadurch versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.

Ein/e Schüler/in kann unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien nicht beurlaubt werden

Bei Genehmigung führen Sie bitte Ihre Erlaubnis an dem entsprechenden Tag als Nachweis mit sich.

Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen:

 

Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Antrag auf Unterrichtsbefreiung.pdf
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