Wenn Sie Ihr Kind krank melden müssen, rufen Sie bitte am ersten Tag der Erkrankung noch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat unserer Schule an (05223 1838910). Das Sekretariat ist ab 7.00 Uhr besetzt. Sollten Sie früher anrufen, können Sie eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Unsere Sekretärinnen informieren dann die Klassenlehrer, dass Ihr Kind erkrankt ist. Gut wäre es, wenn Sie auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen könnten, wenn dies möglich ist.
Immer wieder gibt es Unklarheiten zum Umgang mit Infektionserkrankungen und zu den Ansteckungsrisiken für Schulkinder.
Um alle Beteiligten fachgerecht unterstützen zu können und die Informationswege kurz zu halten, haben wir uns daher entschlossen, Ihnen eine tabellarische Übersicht an die Hand zu geben, die in Anlehnung an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin und in Absprache mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten im Kreis Herford nach einem Konzept des Gesundheitsamtes Aachen auch in unserem Kreis übernommen werden soll.
Diese Tabelle gibt Ihnen eine verlässliche Übersicht über die in Deutschland vorkommenden Infektionserkrankungen und regelt die Wiederzulassung von erkrankten Personen in Schulen sowie den eventuellen Ausschluss von Kontaktpersonen der Erkrankten.
Auch eine eventuelle Attest- und Meldepflicht finden Sie zu jeder Erkrankung beschrieben.
Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts / Gesundheitsamt Kreis Herford / Kinder- und Jugendärzte Herford und freundlicher Überlassung und Freigabe durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
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Einzelfallmeldung
Häufungsmeldung
Ergänzung zur Tabelle des Robert-Koch-Institutes
Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht
Ihr Kind kann nur auf schriftlichen Antrag unter Angabe wichtiger Gründe vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Die Befreiung vom Unterricht anlässlich religiöser Feiertage (z.B. Zucker-, Opferfest, Jom Kippur, Konfirmation, Kommunion) kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen und nur für jeweils einen Tag ausgesprochen werden.
Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind spätestens eine Woche vorher an die Klassenleitung oder Schulleitung zu richten.
Der dadurch versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
Ein/e Schüler/in kann unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien nicht beurlaubt werden
Bei Genehmigung führen Sie bitte Ihre Erlaubnis an dem entsprechenden Tag als Nachweis mit sich.
Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen:
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