Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Dies sind in der Sekundarstufe I:
- nach Klasse 9: Hauptschulabschluss
- nach Klasse 10: Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- oder
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife / FOS-Reife)
- oder
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife / FOS-Reife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Um den mittleren Schulabschluss zu erlangen oder den mittleren Schulabschluss mit Qualifikation, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, sind folgende Leistungsbedingungen zu erfüllen (wobei etwaige Ausgleichsmöglichkeiten hier nicht aufgeführt sind):
- Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOS-Reife):
- - Teilnahme an zwei Erweiterungskursen in der 10. Jahrgangsstufe
- - ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen
- - befriedigende Leistungen in den Grundkursen
- - ausreichende Leistungen im Wahlpflichtbereich I
- - zweimal befriedigende, im Übrigen ausreichende Leistungen in den übrigen Fächern
- Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife mit Qualifikation):
- - Teilnahme an drei Erweiterungskursen in der 10. Jahrgangsstufe
- - befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen
- - gute Leistungen im Grundkurs
- - befriedigende Leistungen im Wahlpflichtbereich I
- - in den übrigen Fächern im Durchschnitt befriedigende Leistungen
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Abschlusszensuren aus den schulischen Leistungen in der zehnten Klasse, den schriftlichen Prüfungen mit landeseinheitlichen Aufgaben und ggf. einer mündlichen Prüfung zusammengesetzt.
Bei weiteren Fragen zu den Abschlüssen und Berechtigungen in der Sekundarstufe I können Sie sich an unseren Abteilungsleiter der Jahrgänge 8-10, Herrn Hafner, wenden.



